Als er nicht selber nach Holland habe gehen können, habe er 400 Gramm Kokain erhalten (p. 2515 Z. 460 ff.). Bei der Rückkehr habe er den Beschuldigten für den Transport mit € 1'000.00 bezahlt (p. 2514 Z. 446 ff., p. 2515 Z. 479 ff.). Später erklärte er explizit,