12.11 Vorwurf gemäss Ziffer 1.2.3 der Anklageschrift In Ziffer 1.2.3 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag. 3508 f. [Hervorhebungen im Original]): […] von 1. bis 5. Juli 2017: Erwerb, Befördern und Veräussern bzw. auf andere Weise Verschaffen von 400 Gramm Kokain an AE.________, wobei die Übergabe am 5. Juli 2017 zwischen 19:28 Uhr und 19:38 Uhr an dessen Domizil bzw. dort in der Nähe stattfand. Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 12. Juli 2017 konnte dort ein Paket mit Kokain, Gesamtbruttogewicht von ca. 404.70 Gramm, festgestellt werden.