79 AE.________ eine weitere Lieferung am 23./24.06.2017 stattgefunden haben muss: So ordnete er allen Transporten einen Preis zu (p. 2515 Z. 471 ff.) und auf Frage erklärte er, dass die 400 Gramm im pinkigen Plastiksack für ihn bestimmt gewesen seien; die 300 Gramm seien eine andere Geschichte (p. 2517 Z. 560 ff.). Erst danach merkte er – wohl als Schutzbehauptung – an, dass es sein könnte, dass die 300 Gramm und die 400 Gramm die gleiche Lieferung gewesen seien (p. 2517 Z. 569 f.), was aber nicht zutreffen kann.