/Cocain_Heroin_Gehaltsstatistik_SGRM_2016.pdf [zuletzt besucht am 11. Juli 2022]). Weiter ist darauf hinzuweisen, dass AE.________ für diesen Vorwurf mit Urteil vom 17. August 2018 rechtskräftig verurteilt wurde (pag. 2566 und pag. 2572 ff.). Soweit in diesem Urteil bezüglich den Tatzeitpunkt von «Ende 2015/anfangs 2016» ausgegangen wurde (pag. 2574), ist festzuhalten, dass die Kammer gestützt auf die glaubhaften Aussagen von AE.________ vorliegend vom Tatzeitpunkt von «anfangs 2016» ausgeht («Ich glaube das erste Mal war im Jahr 2016.» [pag. 1292 Z. 100]; «Ich erinnere mich nicht mehr genau, […].