Entsprechend anerkannte AE.________ diese Vorwürfe und wurde dafür verurteilt (p. 2566 ff. und 2572 ff.). Auf diese Aussagen ist abzustellen. In dubio ist von einem Kaufpreis von € 5'000.00 sowie einem Transportpreis von € 600.00 auszugehen. Bei den 250 Gramm handelt es sich – entgegen der Auffassung der Verteidigung – um die Netto- und nicht die Bruttomenge. Es ist notorisch, dass der Käufer die Drogen zum Nettogewicht erwirbt und AE.________ entsprechend in seinen Aussagen darauf Bezug genommen hat.