76 dass er mit dem Beschuldigten nach Holland gegangen sei, um Drogen zu kaufen. Er habe die Drogen bei Bekannten des Beschuldigten gekauft und nicht bei seinen Kontakten (p. 2477 f. Z. 44 ff.). Das erste Mal seien es 250 Gramm gewesen (p. 2478 Z. 72) und es sei im Jahr 2016 gewesen (p. 2478 Z. 100). Er habe das Kokain dem Beschuldigten weitergegeben, welcher den Transport organisiert habe (p. 2479 Z. 116, 121 und 136). Der Beschuldigte habe die Drogen dann weitergegeben für den Transport (p. 2479 Z. 125 f.).