75 In Würdigung der vorhandenen Beweismittel kommt die Kammer zum gleichen Ergebnis wie die Vorinstanz, weshalb sie sich deren ausführlichen Erwägungen integral anschliesst. Hinzuzufügen ist einzig, dass das Urteil, mit dem D.________ wegen dieses Vorfalls verurteilt wurden, rechtskräftig ist (siehe edierte Akten D.________, PEN 20 288, Band X/X, pag. 2866 ff., pag. 2901 f., pag. 2979 f., pag. 2304 ff. und pag. 2330 ff. bzw. vorliegende Akten pag. 4237 ff., pag. 4263 f. und pag. 4327 ff.).