Betreffend den Reinheitsgrad des Kokains liegt der forensisch-chemische Abschlussbericht des IRM Bern vom 02.10.2017 vor (p. 1362 ff.). Der Kokainbasegehalt belief sich auf 71 % (+/- 5 %). In dubio ist von einem Reinheitsgrad von 66 % auszugehen, womit von reinem Kokain im Umfang von 662 Gramm auszugehen ist. Der Sachverhalt gemäss Ziff. 1.1.4 der Anklageschrift ist damit erstellt, wobei von 662 Gramm reinem Kokain auszugehen ist.