Bei den Aussagen des Beschuldigten handelt es sich, wie ausgeführt, offensichtlich um Schutzbehauptungen. Auf den genannten Transportpreis von CHF 3'500.00 und die geplante Lieferung an «AH.________» kann hingegen abgestellt werden; es liegen keine Gründe vor, weshalb dies nicht zutreffen sollte.