In Ziffer 1.1.4 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag. 3506 [Hervorhebungen im Original]): […] am 6./7. September 2017: Erwerb, Befördern, in die Schweiz Einführen bzw. befördern und einführen lassen und Anstalten treffen zum Veräussern bzw. auf andere Weise einem andern Verschaffen von netto 1‘003.00 Gramm Kokain mit einer Wirkstoffmenge von 712.13 Gramm reines Kokain (2 Blöcke, Gesamtnettogewicht 1‘003.00 Gramm Kokain, gemäss forensischchemischem Abschlussbericht des IRM Bern vom 2. Oktober 2017, IRM-Nr.