72 in der Schweiz telefoniert, was nahelege, dass er mit dem fraglichen Vorwurf «nichts zu tun» habe (vgl. pag. 4455). Die RTI betreffend das Mobiltelefon des Beschuldigten ergab für den 25. Juli 2017 bis um 14:21:14 Uhr einen Antennenstandort in der Schweiz bzw. in Zürich. Der nächste Antennenstandort in der Schweiz konnte sodann erst wieder am 27. Juli 2017, 08:07:08 Uhr, in Burgdorf festgestellt werden. Dazwischen liegen rund 42 Stunden, in denen sich das besagte Mobiltelefon des Beschuldigten bei keiner Antenne in der Schweiz «eingeloggt» hat;