Er bestätigte, dass es sich um die Lieferung von ca. 1.5 Kilo gehandelt habe (p. 878 Z. 307 ff.). Er habe einmal in Zürich die Drogen an jemanden abgegeben. Er glaube, dass es ein halbes Kilo Kokain gewesen sei. Er glaube, es sei im Juli 2017 gewesen (p. 893 Z. 327 ff.). Das Kokain sei durch den Beschuldigten und Herrn AE.________ übernommen worden (p. 903 Z. 711). In der Schlusseinvernahme bestätigte er, gemeinsam mit dem Beschuldigten und AE.________ nach Holland gefahren zu sein. Auf der Rückreise hätten AE.________ und der Beschuldigte das Flugzeug genommen. Er sei alleine mit dem Kokaingemisch im Land Rover in die Schweiz zurückgefahren (p. 903 Z. 689 ff.).