_ gehört (p. 859 Z. 332 f.). Am 28.11.2017 gab D.________ auf Vorhalt einer Datei aus der Audioüberwachung zu Protokoll, dass er Drogen und Geld transportiert habe. Er habe das Fahrzeug gelenkt und der Beschuldigte und «AO.________» seien in einem anderen Fahrzeug gekommen (p. 877 Z. 272 ff.). Gross seien entweder 1 Kilo oder 750 Gramm gewesen (p. 877 Z. 293). Es sei 1 Kilo für «AO.________», «U.________» und der Rest für AE.________ bestimmt gewesen (p. 878 Z. 298). Wenn man von zwei Grossen Kilo spreche, spreche man von Maximum 500 Gramm (p. 878 Z. 304). Er bestätigte, dass es sich um die Lieferung von ca. 1.5 Kilo gehandelt habe (p. 878 Z. 307 ff.).