D.________ äusserte sich ausführlich zu diesem Vorwurf: So führte er in der Einvernahme vom 27.09.2017 aus, das dritte Mal habe er ca. 1.5 Kilogramm Kokain transportiert (p. 813 Z. 339), was er auf Nachfrage bestätigte (p. 814 Z. 389 ff.). Später sprach er erneut von 1.5 Kilogramm Kokain (p. 816 Z. 503). Irgendwann Ende Juli sei der Transport gewesen (p. 814 Z. 406). Er glaube schon, dass die Person im Breitenrain die Lieferung erhalten habe (p. 816 Z. 505 f.). In der Einvernahme vom 12.10.2017 erwähnte D.________ erneut 1.5 Kilogramm Ende/Mitte Juli 2017 beim dritten Mal (p. 821 Z. 105, p. 822 Z. 155 f., p. 823 Z. 165 f., p. 827 Z. 391 f., p. 831 Z. 567). Er vermute, ein Teil sei für AE.