In Ziffer 1.1.2 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag. 3504 [Hervorhebungen im Original]): […] am 23. Januar 2017 und vorher: Erwerb bzw. Entgegennahme von 2 Kilogramm Kokain mit einer Wirkstoffmenge von 1.60 Kilogramm reines Kokain (2 Pakete), in Amsterdam/NL, zum Preis von € 54‘000.00, durch A.________ gemeinsam mit D.________ und AE.________ und dann Entgegennahme, Einführen und Befördern dieses Kokains durch D.________ im Auftrag von A.________ direkt ans Domizil von A.________.