Das Gericht stellt bei dieser Drogenlieferung – wie grundsätzlich auch bei den weiteren Drogenlieferungen – mangels anderweitiger Anhaltspunkte auf diesen Erwerbspreis ab. Demgemäss beläuft sich der Preis pro Kilogramm Kokain auf € 27'000.00, womit ein Preis von € 54'000.00 für die erworbenen bzw. entgegengenommenen 2 Kilogramm Kokain resultiert. Die Aussagen von D.________ stimmen auch grösstenteils damit überein: So erklärte er zwar, dass ihm bewusst gewesen sei, dass er Geld transportiert habe, aber er wisse nicht genau, in welcher Menge (p. 898 Z. 524 f.).