__ regelmässig mit dem Land Rover von Holland in die Schweiz transportiert wurden. Dieser Land Rover verfügte erwiesenermassen über ein professionelles Drogenversteck (im Differentialgetriebe) sowie über ein Geldversteck (im Dachhimmel) und gehörte dem Beschuldigten, was ein gewichtiges Indiz dafür ist, dass er (und nicht D.________) den Drogenhandel betrieb. Dasselbe legt die Tatsache nahe, dass beim Beschuldigten 16 Mobiltelefone und 10 SIM-Karten sichergestellt wurden, für die er keine plausible Erklärung hatte, wohingegen es bei D.________ nur deren drei waren (pag. 370 Z. 749 ff., pag. 1417 f. und pag. 1496).