63 Waschküche, aus dem «Schäftli», welches mit einem Schloss gesichert gewesen sei und gehöre ihm (pag. 1850 Z. 1 f.). Schliesslich behauptete er bereits in diesem früheren Verfahren offensichtlich wahrheitswidrig, er sei noch nie irgendwo in einem Gefängnis gewesen (pag. 1852 Z. 45) und habe insgesamt «nie» ein Kilogramm Kokain verkauft (pag. 1852 Z. 36). Er habe einen Fehler gemacht, den er aber nicht mehr machen werde.