Zudem beschuldigte er wiederum Andere und stellte sich als den Unschuldigen dar. Auch im «alten» Verfahren, in welchem der Beschuldigte am 3. November 2011 wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Kauf, Besitz, Lagerung, Verkauf etc. von mind. 3.703 Kilogramm Kokaingemisch) und wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Verkauf etc. von mindestens 1 Kilogramm Marihuana) zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde (pag. 1964 ff.), sagte er gleichermassen aus. Schon dazumal machte er anfänglich geltend, er kenne Personen, die «gross» im Geschäft seien, Leute, die in Bern und Zürich Drogen verkaufen würden.