_ vom 25. September 2020. Daraus geht hervor, dass beim Beschuldigten bei einer Leibesvisitation eine erhebliche Menge Cannabis (ca. 54 Gramm) und Kokain (ca. 1 Gramm) sichergestellt worden ist. Als der Beschuldigte daraufhin befragt wurde, behauptete er, dass er am Abend zuvor von zwei Mitgefangenen ein Paket zur Aufbewahrung übernommen habe, man könne dies auf den Überwachungskameras überprüfen. Er wisse die Namen der Mitgefangenen nicht und habe nicht gewusst, was sich im Paket befinde. Er habe schon gedacht, dass es etwas «Schräges» sein müsse, er habe aber nur geholfen.