Auf Vorhalt, dass er um 05.49 Uhr mit D.________ in Basel über die Grenze nach Deutschland gefahren sei, erklärte er, das könne sein, er habe sich mit einem Kollegen in Freiburg getroffen und sei mit dem Zug in die Schweiz zurückgefahren. Er wisse nicht, was D.________ gemacht habe (p. 344 Z. 438 ff.). Auf Vorhalt der Aussage von D.________, dass beide nach Amsterdam gefahren seien, führte er sodann aus, er sei mit dem Flugzeug von Frankfurt nach Amsterdam