60 E.________, dass der Beschuldigte und AE.________ «ihre Dinge gedreht» hätten (pag. 680 Z. 785). In der ebenfalls am 18. Oktober 2017 durchgeführten, parteiöffentlichen Einvernahme wiederholte E.________ unter anderem, dass der Land Rover und der VW Golf dem Beschuldigten gehört hätten, aber auf sie eingelöst gewesen seien (pag. 695 Z. 36 ff.). Weiter bestätigte sie, dass sie für den Beschuldigten insgesamt rund CHF 25'000.00 in Euro gewechselt habe (pag. 696 Z. 55).