dabei gar weitergehende Angaben machte. In der Hafteröffnung vom 18. Oktober 2017 führte sie aus, der Land Rover und der VW Golf seien auf sie registriert gewesen, hätten aber dem Beschuldigten gehört, er habe diese Fahrzeuge gekauft und bezahlt (pag. 666 Z. 240 ff.). Auf Vorhalt der Aufnahmen aus der Audioüberwachung erklärte sie, in der ersten ihr vorgehaltenen Datei gehe es um das Wechseln von Geld resp. um den Wechselkurs. Sie habe für Beschuldigten rund jeden bis jeden zweiten Monat CHF 4'000.00-5'000.00 in Euro gewechselt. Der Beschuldigte habe ihr nicht gesagt, weshalb sie dies tun müsse.