Sie hat sich auch selber belastet. So gab sie zu, im Zusammenhang mit Kokaingeschäften den Beschuldigten in ihrer Wohnung wohnen gelassen, Prepaidkarten bzw. Wegwerfhandys für ihn organsiert, ihm ihr Mobiltelefon zum Gebrauch überlassen, für ihn mit Tatbeteiligten telefoniert, die Fahrzeuge auf ihren Namen eingelöst, ihn mehrmals bei Autofahrten begleitet und ihn bei der Geldwäscherei unterstützt zu haben (p. 2581 ff.). Entsprechend wurde sie für diese Gehilfenschaftshandlungen im abgekürzten Verfahren verurteilt (p. 2581 ff., 2592 ff.). Ihre Aussagen werden als glaubhaft gewertet. Es bestehen keine Gründe für eine Falschbelastung.