58 schuldigte habe «seine Sachen gemacht und er seine» (u.a. pag. 1324 Z. 216 f.). Beim ersten Mal habe er das Kokain in Holland selber «gefunden», bei den anderen Malen über den Beschuldigten. Der Beschuldigte habe ihm Personen vorgestellt, die ihm die Drogen verkauft hätten und sei mit ihm «dorthin» gegangen. Dann habe er (AE.________) die Drogen angeschaut und gekauft. Anschliessend habe der Beschuldigte ihm diese transportiert. Er habe drei- bis viermal Drogen über die Kontakte des Beschuldigten gekauft (zum Ganzen pag. 1324 Z. 225 ff.). Der Beschuldigte habe ihn zu seiner Quelle geführt (pag.