und Z. 149). Er habe dem Beschuldigten für den Transport einmal EUR 500.00-600.00, einmal EUR 800.00 und einmal EUR 2’000.00 bezahlt. Den Transport habe der Fahrer des Beschuldigten – «D.________» – mit dem Land Rover des Beschuldigten gemacht, während er und der Beschuldigte zusammen in die Schweiz zurückgeflogen seien. Die Tickets habe jeweils er (AE.________) organisiert (zum Ganzen pag. 1294 Z. 187 ff.). Als AE.________ daraufhin eröffnet wurde, dass der Beschuldigte ihn bei der Polizei «verraten» habe, erwähnte er sichtlich geschockt, er könne nicht verstehen, weshalb der Beschuldigte dies getan habe (pag. 1296 Z. 286 ff.).