57 Drogen zu kaufen. Weiter schilderte er ausführlich, dass er ungefähr fünfmal mit dem Beschuldigten nach Holland gereist sei, zweimal um Streckmittel zu kaufen und dreimal um Drogen zu kaufen. Dabei habe er die Drogen stets von Bekannten des Beschuldigten – und nicht von seinen eigenen Kontakten – gekauft (zum Ganzen pag. 1291 Z. 44 ff.). Das erste Mal habe er 250 Gramm gekauft, das zweite Mal 300 Gramm und das dritte Mal 750 oder 760 Gramm (pag. 1292 Z. 72 ff.). Das erste Mal sei im Jahr 2016 gewesen, das zweite und dritte Mal im Jahr 2017 (pag. 1292 Z. 100 f.).