Zudem gab er zu Protokoll, dass es das erste Mal nicht via den Beschuldigten zum Kokainkauf gekommen sei (p 2510 Z. 223 ff.). Erst die anderen Male habe ihm der Beschuldigte Personen vorgestellt, welche ihm Kokain verkauft hätten (p. 2510 Z. 236 f. und 246 ff.). Somit machte er auch differenzierte Aussagen betreffend die Kokainkäufe in Holland. Sodann erklärte er, dass der Beschuldigte die Qualität des Kokains überprüft habe (p. 2512 f. Z. 355 ff.). Weiter äusserte er sich gleichbleibend zum Transport der Drogen durch den Beschuldigten (p. 2508 Z. 132 ff., p. 2510 Z. 206 f. und 238), zu den erworbenen Kokainmengen (p. 2511 Z. 259 ff. und 277 ff., p. 2515 Z. 462 ff.