Im Übrigen decken sich seine Angaben mit diversen weiteren vorhandenen Beweismitteln, so – wie sich noch zeigen wird – insbesondere mit den glaubhaften Aussagen von AE.________ (siehe E. 12.3.2 unten), den Erkenntnissen aus den geheimen Überwachungsmassnahmen, den edierten Flugdaten und den Feststellungen des Schweizerischen Grenzwachtkorps (nachfolgend: GWK) betreffend die Verstecke im Differentialgetriebe und im Dachhimmel des Land Rovers. Gesamthaft enthalten die Aussagen von D.________ somit zahlreiche Realkennzeichen. Sie sind entgegen der Ansicht der Verteidigung (vgl. pag.