Z. 508 ff.). Nach diesen Ausführungen ist offensichtlich, dass sich D.________ zum Drogenhandel – insbesondere zur Rollenverteilung, zum Handeln des Beschuldigten, zur Anzahl Drogentransporte, zur transportierten Menge Kokain, zum mitgeführten Geld, zu den Kokainpreisen, zum Geld- und Drogenversteck im Land Rover, zum Transport, zum Ein- und Ausbau des Geldes und der Drogen sowie zu seinem Transportlohn – differenziert, nachvollziehbar, konstant und authentisch äusserte, was dafür spricht, dass er die Wahrheit sagt. Des Weiteren enthalten seine Schilderungen zahlreiche Details, die in erfundenen Sachverhalten kaum erwähnt wer-