Der Beschuldigte habe ihm teilweise geholfen, das Kokain im Versteck des Land Rover ein- und auszubauen. Er habe das Auto nach der Heimreise in die Schweiz immer ans Domizil des Beschuldigten nach Burgdorf gefahren, während der Beschuldigte in die Schweiz zurückgeflogen sei (zum Ganzen pag. 892 f. Z. 310 ff.). Gegen Ende der Einvernahme äusserte D.________, aus Angst vor dem Beschuldigten, der ihn bereits bedroht habe, wolle er keine weiteren Leute namentlich bekannt geben (pag. 893 Z. 348 ff.). Er bestätigte jedoch erneut im Einzelnen die vier Drogentransporte, die er für den Beschuldigten gemacht habe (siehe pag. 898 ff. Z. 508 ff.).