Am 19. August 2019 führte D.________ in Anwesenheit des Beschuldigten und dessen Verteidigung erneut aus, dass er ab dem Sommer 2016 viermal – total 6.5 Kilogramm – Kokain für den Beschuldigten von Holland in die Schweiz transportiert habe sowie, dass der Beschuldigte ihn als Chauffeur engagiert habe, als er von seinen finanziellen Schwierigkeiten erfahren habe. Weiter wiederholte er, dass er manchmal nur Geld transportiert habe. Der Betrag, den er nach Holland mitgenommen habe, habe jeweils von der Menge und dem Marktwert des Kokains abgehängt. Für ein Kilogramm Kokain hätten sie ca. EUR 25'000.00 – 27'500.00 mitnehmen müssen (zum Ganzen pag. 887 ff. Z. 133 ff.).