Zudem gab er zu, dass er AM.________ vor AE.________’ Anhaltung ungefähr eineinhalb Kilogramm Kokain transportiert und dieses dem Beschuldigten an dessen Domizil übergeben habe, sowie, dass er für den Beschuldigten vor der Anhaltung 1'000.00 Schweizerfranken in Euros gewechselt habe (zum Ganzen pag. 842 Z. 311 ff. und Z. 344 ff.). In der Einvernahme vom 31. Oktober 2017 wiederholte D.________ im Wesentlichen seine bereits gemachten, hiervor erwähnten Aussagen (siehe pag. 852 ff.). In der parteiöffentlichen Einvernahme vom 28. November 2017 berichtete er, teilweise seien Leute aus Lugano [nach Bern] gekommen und hätten mit dem Beschuldigten Drogengeschäfte gemacht (pag.