837 f. Z. 102 ff.). Im Gespräch der dritten ihm vorgehaltenen Audiodatei sei es um das Wechseln von Geld (Schweizerfranken in Euros) gegangen (pag. 839 Z. 160 ff.) und in Gesprächen vier und fünf sei über Preise (CHF 27.00 / CHF 45.00), über Telefonnummern, auf welchen der Beschuldigte angerufen werden möchte und über einen Transport von Amsterdam in die Schweiz gesprochen worden (pag. 839 ff. Z. 187 ff.). Im Übrigen bestätigte D.________, der Beschuldigte habe mit ihm einige Male über den Kokainpreis gesprochen und ihm erzählt, dass der Preis «nach oben» gehe (pag. 841 Z. 262 ff.). Zudem gab er zu, dass er AM.