Auf Vorhalt von sechs Aufnahmen aus der Audioüberwachung des Land Rovers erklärte D.________ sodann, dass darauf insbesondere ein Telefonat zwischen dem Beschuldigten und ihm zu hören sei, bei dem es um eine Hollandreise zwecks Drogenkaufs gegangen sei, welche der Beschuldigte organisiert habe. Weiter erklärte er wie bereits in den Einvernahmen zuvor, dass er den ersten Drogentransport für den Beschuldigten ungefähr im Sommer 2016 gemacht habe und dass der Beschuldigte ihm für zwei Drogentransporte je CHF 2'500.00 bezahlt habe, ihm die Entschädigung für die zwei weiteren Drogentransporte aber noch schulde (zum Ganzen pag. 837 f. Z. 102 ff.).