Am 12. Oktober 2017 wiederholte D.________, dass der Beschuldigte um seine finanziellen Probleme gewusst und ihn gefragt habe, ob er als Chauffeur für ihn arbeiten wolle, was er bejaht habe. Anfänglich habe er (D.________) dann nur Fahrten in der Schweiz gemacht, dann habe er Geld nach Holland gebracht und schliesslich habe er vier «ganze» Transporte gemacht, d.h. bei der Fahrt nach Holland habe er Geld gebracht und bei der Rückfahrt in die Schweiz habe er Kokain transportiert (zum Ganzen pag. 820 Z. 46 ff.). Er arbeite wohl seit ca. Februar 2016 für den Beschuldigten.