815 Z. 420 und pag. 816 Z. 477). Eventuell seien fünf bis sechs weitere Male ohne ihn Drogen in die Schweiz transportiert worden (pag. 815 Z. 434). Die Hälfte des Kaufpreises habe der Beschuldigte als Gewinn erhalten, d.h., wenn er für CHF 26'000.00 Kokain gekauft habe, habe er es in der Schweiz für CHF 45'000.00 verkauft (pag. 815 Z. 439). In der Schweiz habe der Beschuldigte die Drogen insbesondere nach Biel, Zürich, Grenchen, Ostermundigen und ins Breitenrainquartier gebracht (pag. 815 Z. 451 ff.). Am 12. Oktober 2017 wiederholte D.__