814 Z. 374 ff.). Insgesamt sei er rund acht bis zehn Mal nach Holland gefahren, davon habe er einmal ein Kilogramm, einmal eineinhalb Kilogramm, und zweimal zwei Kilogramm Kokain in Schweiz transportiert. Dafür habe er zweimal CHF 2'500.00 erhalten. Eigentlich hätte er für jede Drogenfahrt CHF 2'500.00 erhalten sollen, die letzten beiden Zahlungen würden jedoch noch ausstehen. Für die Fahrten in der Schweiz habe er CHF 500.00 erhalten (zum Ganzen pag. 841 Z. 392 ff.). Er habe die Drogen jeweils nach Burgdorf und manchmal einen Teil nach Sissach gebracht (pag. 815 Z. 416). Der Beschuldigte sei sein Chef gewesen und habe ihm jeweils auch die Telefone gegeben (pag. 815 Z. 420 und pag.