810 Z. 204 f.). Der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass er Drogen kaufe und einführe sowie, dass er auch für andere Leute kaufe und keine kleineren Mengen verkaufe (pag. 811 Z. 217 ff.). Er arbeite seit ein bis eineinhalb Jahren mit dem Beschuldigten (pag. 811 Z. 231). Am Anfang habe er den Beschuldigten nur in der Schweiz herumgefahren, später habe er ihn dann auch nach Holland gefahren. Das Geld hätten sie jeweils wie die Drogen im Differentialgetriebe des Land Rovers transportiert. Der Beschuldigte habe um seine finanzielle Lage gewusst und habe ihm gesagt, dass er ihm mehr bezahlen würde, wenn er die Drogen in die Schweiz transportieren würde (pag. 811 Z. 245 ff.).