Die Aussagen von D.________ enthalten auch eher nebensächliche Besonderheiten, die man nicht einfach so erfinden würde, beispielsweise, dass sie von einem Ort zum anderen Ort gegangen seien, wenn die Qualität nicht gestimmt habe (p. 875 Z. 165 ff.). Ferner belastete er sich selber erheblich mit vier Drogentransporten im Auftrag des Beschuldigten von Holland in die Schweiz von insgesamt rund 6.5 Kilogramm Kokaingemisch, was eine sehr grosse Menge darstellt. Es ist kein Grund ersichtlich, warum er so etwas erfinden sollte. Ihm musste bewusst sein, dass ihm aufgrund seiner eigenen Aussagen ebenfalls eine mehrjährige Haftstrafe drohen könnte. Weiter decken sich die Aussagen von D.______