, von E.________, von deren Tochter AG.________ und von AF.________. Weiter wurden im Rahmen des gegen den Beschuldigten geführten Verfahrens diverse geheime Zwangsmassnahmen angeordnet: die Observation (pag. 2606 ff.), die Standortüberwachung mittels GPS (pag. 2629 ff.; genehmigt durch das Kantonale Zwangsmassnahmengericht: pag. 2638 ff.), ein GSM-Messsystem/IMSI- Catcher (pag. 2644 ff.; genehmigt durch das Kantonale Zwangsmassnahmengericht: pag. 2651 ff.), die Echtzeitüberwachung (pag. 2686 ff. und pag. 2880 ff.; genehmigt durch das Kantonale Zwangsmassnahmengericht: pag. 2704 ff. und pag.