zwecks Reinigung hätte abholen sollen (vgl. dazu den Berichtsrapport vom 27. Oktober 2017 [pag. 3140 ff.]), schrieb der Beschuldigte ihr übersetzt zudem, «Liebste, wieso willst du mich im Gefängnis versenken […], vergiss nicht, dass ich dich von ganzem Herzen liebe. […] Liebste, verlass mich nicht. […]» (pag. 3141 f.) und in den gleichentags sichergestellten Briefen, die ebenfalls für E.________ bestimmt waren, hielt der Beschuldigte in Brief 1 übersetzt fest (pag. 3145 f.): «Hallo mein Leben, meine Liebste. Ich vermisse dich sehr. Liebste ich schicke dir zwei Briefe […]. Bitte rufe BR.________ persönlich an, meine Liebste, […]