_ gab auf Ergänzungsfrage von Fürsprecher F.________ in der Zeugeneinvernahme vom 19. Oktober 2017 beispielsweise an, er habe keine Informationen gehabt, wonach der Beschuldigte nach Holland reisen werde, um die Herkunft der bei AE.________ sichergestellten Drogen «abzuklären». Der Beschuldigte habe nie etwas von Holland erzählt «und schon gar nicht, dass er dorthin geht, um etwas wegen Drogen abzuklären» (zum Ganzen pag. 1025 Z. 188 f.).