seine Abnehmer kontaktierte und diesen mitteilte, dass er nun wieder Kokain habe (zum Ganzen pag. 274). Weitere Abklärungen ergaben daraufhin, dass der fragliche VW Golf auf E.________ immatrikuliert war und dass diese im Rahmen eines anderen Verfahrens am 27. Juni 2013 zu Protokoll gegeben hatte, ihr Freund heisse A.________. Nachforschungen in den Registern der Kantonspolizei Bern zeigten sodann, dass der Beschuldigte bereits wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt war. Aufgrund der erkennungsdienstlichen Erfassung (Polizeifoto) im Jahr 2010 konnte er schliesslich als Lenker des besagten VW Golfs und als Person, die damit jeweils den AJ.