Als im Rahmen von Ermittlungen wegen Betäubungsmitteldelikten AF.________ auftauchte und verdächtigt wurde, in dem von ihm mit seiner Freundin betriebenen AJ.________ (Kiosk) mit Drogen zu handeln, wurde am 25. April 2017 – wie dem Sammelrapport weiter entnommen werden kann – dessen Telefonnummer in Echtzeit überwacht und eine Videokamera «auf» den AJ.________ (Kiosk) installiert (pag. 2919 ff.). Aufgrund dieser Echtzeitüberwachung konnte gemäss dem Sammelrapport in der Folge festgestellt werden, dass ein Mann mit einem VW Golf, BE .________, jeweils vor den AJ.________ (Kiosk) fuhr, dort parkierte, den Kiosk betrat und diesen AM.________ daraufhin wieder verliess, worauf AF.________