Der Beschuldigte wurde von der Kantonspolizei Bern demnach nicht unter Vortäuschung eines Vertrauensverhältnisses als «V-Mann» rekrutiert. Betreffend die Rüge, der Beschuldigte sei von der Kantonspolizei als Informant missbraucht und gleichzeitig von dieser als Tatverdächtigter überwacht worden, gilt es die zeitlichen Abläufe genauer zu betrachten: Der vorliegend interessierende erste Kontakt zwischen dem Beschuldigten und der Kantonspolizei fand gemäss Sammelrapport vom 9. Februar 2018 und der übereinstimmenden Aussagen der befragten Polizisten am 27. März 2017 statt, als der Beschuldigte von Polizist X.________ im Rahmen einer Personen- resp.