III.6 hiernach). Betreffend die Anzahl der angeblichen Transporte im Auftrag der Polizei äusserte sich der Beschuldigte auch widersprüchlich: Zuerst sprach er von zwei Aufträgen (vgl. hiervor). In der Einvernahme vom 19.10.2017 gab er sodann zu Protokoll, er habe mit D.________ vier Transporte mit Einverständnis der Polizei gemacht (p. 426 Z. 37 f.). Er habe zwei Transporte für «AH.________» und zwei Transporte für AE.________ gemacht (p. 426 Z. 61). Die beiden anderen Lieferungen, neben dem 06.08.2017 und 07.09.2017, seien vorher gewesen, er könne sich aber nicht mehr an das Datum erinnern. Es seien Monate zuvor gewesen (p. 429 Z. 182 ff.).