42 vorgelegt worden sei, manipuliert worden wäre (p. 393 Z. 63 f.). Der Beschuldigte erklärte zudem, dass er die Gespräche mit der Polizei mit dem Handy aufgezeichnet habe (p. 384 Z. 162 f.). Auf Nachfrage, wo dieses Handy sei, führte er aus, dass das Handy bei seiner Freundin in Holland sei und er keinen Namen nennen und niemanden hineinziehen möchte (p. 386 Z. 267 ff.). Später erklärte er auf erneute Nachfrage, dass er ihr das Handy ausgeliehen habe, weil er es nicht gebraucht habe (p. 394 Z. 150). Das ist äusserst realitätsfremd.