Dann sei er mit dieser Person nach Holland gereist, um zu schauen, ob sie Drogen kaufe. Er habe dann die Polizei informiert, dass die Drogenlieferung demnächst eintreffen werde (p. 380 f. Z. 36 ff., p. 393 Z. 76 f.). Das erste Mal am 06.08.2017 sei wie eine Probe gewesen (p. 384 Z. 189). Mündlich sei abgemacht worden, dass er von jedem, der ihm Drogen angeboten habe, diese auch annehmen dürfe. Danach solle er jeweils die Polizei informieren (p. 381 Z. 80 ff., p. 407 Z. 74 f.). Er habe den Auftrag vom Polizisten erhalten, er müsse die Drogen zu einer Person liefern und dann die Polizei informieren (p. 393 Z. 70 ff., p. 426 Z. 41 ff.).