Er machte erstmals in der Einvernahme vom 19.09.2017 geltend, im Auftrag der Polizei gehandelt zu haben (p. 361 f. Z. 315 ff.). In den nachfolgenden Einvernahmen führte er aus, dass er ein Abkommen mit der Polizei gehabt habe, dass er für sie arbeiten und als Gegenleistung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten würde. Wenn jemand Drogen transportieren würde, würde er die Polizei darüber informieren. Eine Person habe ihn gefragt, ob er einen Drogentransport machen könne. Der Polizist habe ihm gesagt, das sei in Ordnung. Dann sei er mit dieser Person nach Holland gereist, um zu schauen, ob sie Drogen kaufe.